Kapitel X

Modul 10: Luftfahrtgesetzgebung

SkyLicence-Studienleitfaden mit Diagrammen.

Modul 10: Luftfahrtgesetzgebung

1. Überblick über Modul 10

Modul 10 des EASA Part-66-Grundlagenwissens-Lehrplans vermittelt den regulatorischen Rahmen, der die Instandhaltung, die fortlaufende Lufttüchtigkeit und die Zertifizierung von Luftfahrzeugen in der Europäischen Union regelt. Dieses Modul ist für das gesamte freigabeberechtigte Personal unerlässlich, da es die rechtliche Grundlage für deren Lizenz, Rechte und Pflichten festlegt. Das Modul behandelt die Struktur des Regulierungssystems der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA), die wichtigsten Verordnungen – insbesondere die Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 (die Part-66, Part-145, Part-M und Part-CAMO enthält) – sowie die Beziehung zwischen den verschiedenen genehmigten Organisationen und dem lizenzierten Personal.

Der Lehrplan ist so aufgebaut, dass das freigabeberechtigte Personal nicht nur versteht, was es tun darf, sondern auch den rechtlichen und verfahrenstechnischen Kontext, in dem es arbeitet. Dies umfasst die Bedingungen für die Ausstellung einer Freigabebescheinigung (Certificate of Release to Service – CRS), die Einschränkungen jeder Lizenzkategorie, die Anforderungen zur Aufrechterhaltung der Gültigkeit der Lizenz sowie die Pflichten der Instandhaltungsbetriebe.

2. Wichtige Konzepte im Detail erklärt

2.1 Der EASA-Regulierungsrahmen

Das Luftfahrtsicherheitssystem der Europäischen Union basiert auf einer Hierarchie von Verordnungen. Die grundlegende Verordnung ist die Verordnung (EU) 2018/1139, mit der die EASA eingerichtet und die Grundprinzipien für die Sicherheit der Zivilluftfahrt festgelegt wurden. Im Rahmen dieses Systems erlässt die Kommission Durchführungsvorschriften, wobei für die Instandhaltung die Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 am relevantesten ist. Diese Verordnung enthält mehrere Anhänge, die jeweils als „Part" bezeichnet werden:

Part-66: Freigabeberechtigtes Personal – definiert die Lizenzanforderungen für Luftfahrzeuginstandhaltungspersonal.
Part-145: Genehmigte Instandhaltungsbetriebe – legt die Anforderungen für Organisationen fest, die Instandhaltung durchführen.
Part-M: Anforderungen an die fortlaufende Lufttüchtigkeit – regelt die fortlaufende Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen, einschließlich des Luftfahrzeug-Instandhaltungsprogramms (Aircraft Maintenance Programme – AMP) und des Technischen Logbuchs.
Part-CAMO: Organisationen für das Management der fortlaufenden Lufttüchtigkeit – Anforderungen an Organisationen, die die fortlaufende Lufttüchtigkeit verwalten.

Diese Parts werden durch Akzeptable Nachweisverfahren (Acceptable Means of Compliance – AMC) und Richtlinienmaterial (Guidance Material – GM) ergänzt, die nicht verbindliche, aber empfohlene Methoden zur Einhaltung der Verordnungen bereitstellen. Die AMC und GM sind für das Verständnis der Absicht der Verordnungen und für die Entwicklung konformer Verfahren unerlässlich.

2.2 Die Part-66-Lizenz für Luftfahrzeuginstandhaltung (AML)

Die Part-66-AML ist das rechtliche Dokument, das eine Person zur Freigabe von Instandhaltungsarbeiten an Luftfahrzeugen ermächtigt. Sie wird von der zuständigen Behörde eines EASA-Mitgliedstaats ausgestellt.

Zulassungsvoraussetzungen (Part-66.A.15 und Part-66.A.30):

Der Bewerber muss mindestens 18 Jahre alt sein.
Der Bewerber muss die erforderliche Grundlagenausbildung abgeschlossen und die entsprechenden Modulprüfungen bestanden haben.
Der Bewerber muss die erforderliche praktische Instandhaltungserfahrung nachweisen (z. B. 2 Jahre für Kategorie A in einer Instandhaltungsumgebung oder 3 Jahre für Kategorie B1/B2, mit bestimmten Verkürzungen für diejenigen, die einen genehmigten Ausbildungskurs abgeschlossen haben).
Der Bewerber muss die entsprechende praktische Kompetenz nachweisen.

Lizenzkategorien:

Die Part-66-Lizenz ist in Kategorien und Unterkategorien unterteilt, die jeweils über spezifische Rechte verfügen:- Kategorie A: Freigabeberechtigtes Personal für Linienwartung. Die Rechte sind auf einfache geplante Linienwartungsaufgaben und einfache Fehlerbehebung im Rahmen der in Part-66.A.20(a)(1) festgelegten Grenzen beschränkt.

Kategorie B1: Freigabeberechtigtes Personal für Linien- und Basiswartung von Flugzeugzelle und Triebwerk (mechanische Systeme). Sie können einen größeren Aufgabenbereich freigeben, einschließlich komplexer Fehlersuche und Reparaturen.
Kategorie B2: Freigabeberechtigtes Personal für Linien- und Basiswartung von Avioniksystemen.
Kategorie B3: Freigabeberechtigtes Personal für nicht druckbelüftete Flugzeuge mit Kolbenmotor unter 2 000 kg MTOM.
Kategorie C: Freigabeberechtigtes Personal für Basiswartung. Sie geben ein Luftfahrzeug nach der Basiswartung zum Betrieb frei, jedoch nur, wenn die Arbeiten von entsprechend qualifiziertem Personal (z. B. B1/B2) durchgeführt wurden.

Gültigkeit der Lizenz (Part-66.A.10):

Die AML wird mit unbegrenzter Gültigkeit ausgestellt; sie hat kein Ablaufdatum. Der Lizenzinhaber muss jedoch Anforderungen an die aktuelle Berufserfahrung erfüllen, um die Rechte auszuüben. Insbesondere muss der Inhaber:

Mindestens 6 Monate einschlägige Wartungserfahrung in den vorangegangenen 2 Jahren nachweisen.
Wird diese Anforderung nicht erfüllt, muss der Inhaber vor Ausübung der Rechte eine Auffrischungsschulung oder eine Beurteilung absolvieren.
Lizenzierung und freigabeberechtigtes Personal Lizenzierung und freigabeberechtigtes Personal — EASA Part-66 LIZENZKATEGORIEN Kategorie A Linienwartung Einfache geplante Aufgaben Kategorie B1 B1.1–B1.4 Flugzeug Triebwerk & mechanische Systeme Kategorie B2 Avioniksysteme Linien- & Basiswartung Kategorie B3 Nicht druckbelüftete Kolbenflugzeuge < 2000 kg MTOM Kategorie C Basiswartung CRS nach Basiswartung ERFORDERLICHE ERFAHRUNG A: 2 Jahre · B1/B2: 3 Jahre (Reduzierungen bei genehmigtem Kurs) REGULATORISCHER RAHMEN Verordnung (EU) 2018/1139 EASA eingerichtet Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 Enthält Part-66, 145, M, CAMO Part-66 Freigabeberechtigtes Personal Part-145 Wartungsbetriebe Part-M Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit FREIGABEBESCHEINIGUNG FREIGABE ZUM DIENST Ausgestellt gemäß Part-145.A.50 & Part-M.A.801 Rechtlicher Nachweis der sicheren Freigabe DIREKTE AUFSICHT ERFORDERLICH Physisch anwesend & überwachend alle freigebenden Arbeiten LIZENZGÜLTIGKEIT MINDESTALTER: 18 JAHRE Part-66.A.15 Berechtigung UNBEGRENZTE GÜLTIGKEIT Kein Ablaufdatum (Part-66.A.10) AKTUELLE ERFAHRUNG 6 Monate Wartung in den letzten 2 Jahren Sonst: Auffrischungsschulung MODULPRÜFUNGEN Grundwissensmodule Modul 10: Luftfahrt Gesetzgebung (alle Kategorien) TYPENBERECHTIGUNG ERFORDERLICH Spezifischer Flugzeugtyp ORGANISATIONSGENEHMIGUNG Schriftliche Genehmigung gemäß Part-145.A.35 ROLLE DES FREIGABEBERECHTIGTEN PERSONALS HAUPTAUFGABEN • Wartung durchführen & freigeben • Zugelassene Daten verwenden (AMM, Aufgabenkarten) • CRS nur für eigene Arbeiten ausstellen oder direkt überwachte Arbeiten VERBOTEN • Basiswartung (Kat. A) • Über den Typenberechtigungsumfang hinaus PART-145-ORGANISATION • Genehmigter Wartungsbetrieb • MOE beschreibt Verfahren • Qualitätsaudit alle 12 Monate • Einrichtungen, Werkzeug, Daten DRITTLAND-ORGANISATIONEN Benötigen EASA-Genehmigung oder bilaterales Abkommen FLUGZEUGWARTUNGSPROGRAMM (AMP) Geplante Aufgaben & Häufigkeiten

2.3 Rechte des freigabeberechtigten Personals der Kategorie A (Part-66.A.20)

Kategorie A ist das Freigaberecht auf Einstiegsebene. Der Aufgabenbereich, den ein Inhaber der Kategorie A freigeben darf, ist streng definiert und begrenzt. Das Grundprinzip ist, dass die Aufgaben einfache, geplante Linienwartungsaufgaben und einfache Fehlerbehebung im Rahmen der Aufgaben sein müssen, die speziell in den Rechten des freigabeberechtigten Personals aufgeführt sind.

Zulässige Aufgaben (Part-66.A.20(a)(1)):

Geplante Linienwartungschecks (z. B. Tageschecks, Turnarounds, Nachtstopps).
Einfache Fehlerbehebung (z. B. Austausch einer Rad- und Bremseneinheit, Austausch eines Fahrwerksklappenverschlusses).
Aufgaben, die sich wiederholen, klare Anweisungen haben und keine umfangreiche Fehlersuche erfordern.
Schmier- und Wartungsarbeiten, die im Luftfahrzeug-Wartungsprogramm als Linienaufgaben aufgeführt sind.
Aufgaben, die durch die Verfahren der Wartungsorganisation als im Rahmen der Kategorie A liegend definiert sind.

Verbotene Aufgaben:

Basiswartungsaufgaben.
Komplexe Aufgaben, die eine umfangreiche Fehlersuche oder spezielle Prüfausrüstung erfordern.
Aufgaben, die über den Umfang der gehaltenen spezifischen Flugzeugmusterberechtigung hinausgehen.
Aufgaben, die nicht speziell im Arbeitsumfang des freigabeberechtigten Personals aufgeführt sind, wie von der Part-145-Organisation definiert.

Kritisches Prinzip – Direkte Aufsicht:

Ein freigabeberechtigtes Mitglied der Kategorie A darf eine CRS nur für Aufgaben ausstellen, die es persönlich durchgeführt oder direkt beaufsichtigt hat. Direkte Aufsicht bedeutet, physisch anwesend zu sein und die Arbeit zu überwachen, um sicherzustellen, dass sie korrekt ausgeführt wird. Die allgemeine Anwesenheit während einer Schicht ist nicht ausreichend. Das Unterzeichnen einer CRS für Arbeiten, die nicht persönlich durchgeführt oder direkt beaufsichtigt wurden, ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die Vorschriften.

2.4 Die Freigabebescheinigung (CRS)

Die CRS ist das formelle Dokument, das bescheinigt, dass die Wartung korrekt durchgeführt wurde und das Luftfahrzeug zum Betrieb freigegeben ist. Es handelt sich um eine rechtliche Aufzeichnung und sie muss gemäß Part-145.A.50 und Part-M.A.801 ausgefüllt werden.Bedingungen für die Ausstellung einer CRS:

Das zertifizierende Personal muss die entsprechende Part-66-Lizenzkategorie und die Musterberechtigung für das Luftfahrzeug besitzen.
Das zertifizierende Personal muss von der Part-145-Organisation schriftlich autorisiert sein (Part-145.A.35).
Die Arbeiten müssen unter Verwendung genehmigter Daten (z. B. AMM, Aufgabenkarten) durchgeführt worden sein.
Die Arbeiten müssen vom zertifizierenden Personal oder unter dessen direkter Aufsicht durchgeführt worden sein.
Das Luftfahrzeug muss sich in einem Zustand befinden, der einen sicheren Betrieb gewährleistet.

2.5 Die Part-145-Instandhaltungsorganisation

Eine Part-145-Genehmigung ist für jede Organisation erforderlich, die Instandhaltung an in der EU registrierten Luftfahrzeugen durchführt. Die Organisation muss die Anforderungen von Part-145 erfüllen, die Folgendes umfassen:

Einrichtungen und Werkzeuge (Part-145.A.25 und A.30): Die Organisation muss über geeignete Einrichtungen, Werkzeuge und Materialien verfügen, um die Instandhaltung durchzuführen.
Instandhaltungsdaten (Part-145.A.45): Die Instandhaltung muss unter Verwendung genehmigter Daten wie AMM, Aufgabenkarten und Service-Bulletins durchgeführt werden.
Zertifizierendes Personal (Part-145.A.35): Die Organisation muss zertifizierendes Personal beschäftigen, das über die entsprechende Part-66-Lizenz verfügt und von der Organisation schriftlich autorisiert wurde.
Qualitätssystem (Part-145.A.60): Die Organisation muss über ein Qualitätssystem verfügen, das ein Auditprogramm umfasst. Interne Qualitätsaudits müssen mindestens einmal alle 12 Monate durchgeführt werden, um die Einhaltung der genehmigten Verfahren zu überprüfen.
Instandhaltungsorganisations-Handbuch (MOE): Die Organisation muss über ein MOE verfügen, das ihre Verfahren und ihren Arbeitsumfang beschreibt.

2.6 Organisationen aus Drittländern

Die Instandhaltung von in der EU registrierten Luftfahrzeugen darf von einer Organisation in einem Drittland nur dann durchgeführt werden, wenn diese Organisation von der EASA genehmigt ist oder durch ein bilaterales Abkommen oder eine gleichwertige Vereinbarung zwischen der EASA und dem Drittland anerkannt ist. Eine alleinige nationale Genehmigung des Drittlandes ist nicht ausreichend.

2.7 Das Luftfahrzeug-Instandhaltungsprogramm (AMP)

Das AMP ist ein Dokument, das die geplanten Instandhaltungsaufgaben und deren Häufigkeiten enthält. Es wird entwickelt gemäß:

Den Anweisungen des Musterhalters (z. B. dem Maintenance Planning Document (MPD) oder dem Abschnitt Lufttüchtigkeitsbegrenzungen (ALS)).
Allen zusätzlichen Anforderungen des Betreibers oder der zuständigen Behörde.

Das AMP ist die Grundlage für die Planung und Durchführung der Instandhaltung zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit des Luftfahrzeugs. Es wird von der Continuing Airworthiness Management Organisation (CAMO) oder dem Eigentümer/Betreiber gemäß Part-M verwaltet.

2.8 Lufttüchtigkeitsbegrenzungen und das ALS

Der Abschnitt Lufttüchtigkeitsbegrenzungen (ALS) ist ein verbindlicher Teil der Anweisungen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (ICA) für einen Luftfahrzeugmuster. Er enthält:

Verbindliche Lebensdauergrenzen für Bauteile (z. B. Fahrwerk, Triebwerksteile).
Verbindliche Inspektionsintervalle.
Anforderungen an die Instandhaltung im Rahmen der Musterzulassung.

Das ALS wird vom Musterhalter festgelegt und von der Behörde genehmigt. Es ist die primäre Referenz zur Bestimmung von Lufttüchtigkeitsbegrenzungen und rechtlich bindend.

2.9 Fehlererfassung und -aufschub

Wenn bei einer Linieninstandhaltungskontrolle ein Fehler festgestellt wird, muss das zertifizierende Personal das korrekte Verfahren befolgen:1. Innerhalb der Grenzen: Liegt der Fehler innerhalb der in der AMM festgelegten Grenzen, handelt es sich nicht um einen Fehler, der eine Behebung erfordert. Der Zustand muss im Technischen Logbuch eingetragen werden, und das Luftfahrzeug kann zum Betrieb freigegeben werden.

75.Außerhalb der Grenzen: Liegt der Fehler außerhalb der AMM-Grenzen, muss er behoben oder aufgeschoben werden.
Aufschub: Der Fehler kann aufgeschoben werden, wenn er in der Mindestausrüstungsliste (MEL) aufgeführt ist. Die MEL kann ein „M“-Verfahren (Wartung) enthalten, das bestimmte Wartungsaufgaben festlegt, die vor dem Abflug durchgeführt werden müssen. Das zertifizierende Personal darf das „M“-Verfahren durchführen und eine CRS für diese Aufgabe ausstellen.
Behebung: Ist der Fehler nicht in der MEL aufgeführt, muss er behoben werden, bevor das Luftfahrzeug freigegeben werden kann.

Das Technische Logbuch ist das primäre Dokument zur Aufzeichnung von Fehlern, Wartungsmaßnahmen und der Freigabe zum Betrieb. Es ist eine rechtliche Aufzeichnung, die gemäß Part-M und Part-145 ausgefüllt werden muss.

3. Wichtige Vorschriften und Verfahren

3.1 Wichtige Part-66-Klauseln

KlauselInhalt
Part-66.A.5Mindestalteranforderung: 18 Jahre.
Part-66.A.10Gültigkeit der Lizenz: Unbegrenzt, vorbehaltlich der aktuellen Erfahrung.
Part-66.A.15Antrag auf eine Lizenz.
Part-66.A.20Rechte des Lizenzinhabers.
Part-66.A.30Anforderungen für die Ausstellung einer Lizenz.

3.2 Wichtige Part-145-Klauseln

KlauselInhalt
Part-145.A.10Anwendungsbereich: Die Wartung von in der EU registrierten Luftfahrzeugen muss durch eine nach Part-145 genehmigte Organisation oder eine anerkannte Drittlandorganisation erfolgen.
Part-145.A.25Anforderungen an Einrichtungen und Werkzeuge.
Part-145.A.30Anforderungen an Materialien und Wartungsdaten.
Part-145.A.35Anforderungen an zertifizierendes Personal: Muss eine Part-66-Lizenz besitzen und von der Organisation schriftlich autorisiert sein.
Part-145.A.40Zertifizierung der Wartung: Definiert den Umfang der Zertifizierungsrechte.
Part-145.A.45Wartungsdaten: Müssen genehmigt und aktuell sein.
Part-145.A.50Freigabebescheinigung (CRS): Bedingungen für die Ausstellung.
Part-145.A.60Qualitätssystem: Interne Audits mindestens einmal alle 12 Monate.

3.3 Der Zertifizierungsprozess

Der Prozess zur Zertifizierung einer Linienwartungsaufgabe ist wie folgt:

86.Aufgabenidentifizierung: Die Aufgabe muss im Rahmen der Lizenzrechte des zertifizierenden Personals und der Genehmigung der Organisation liegen.
87.Datenverfügbarkeit: Die entsprechenden genehmigten Daten (z. B. AMM, Aufgabenkarte) müssen verfügbar sein.
88.Durchführung/Überwachung: Die Aufgabe muss vom zertifizierenden Personal oder unter dessen direkter Aufsicht durchgeführt werden.
89.Fehlerbewertung: Alle festgestellten Fehler müssen gegen die AMM-Grenzen und die MEL bewertet werden.
90.Ausstellung der CRS: Die CRS wird im Technischen Logbuch ausgestellt und besagt, dass die Wartung ordnungsgemäß durchgeführt wurde und das Luftfahrzeug zum Betrieb freigegeben ist.

4. Häufige Beziehungen zwischen Konzepten- **Lizenzkategorie ↔ Aufgabenumfang**: Die Kategorie der Part-66-Lizenz bestimmt direkt den Umfang der Aufgaben, die bescheinigt werden dürfen. Eine Lizenz der Kategorie A ist auf einfache Linienaufgaben beschränkt; eine B1/B2-Lizenz deckt einen größeren Umfang ab; eine C-Lizenz ist für die Freigabe zur Basiswartung bestimmt.

Musterberechtigung ↔ Flugzeugberechtigung: Ein freigabeberechtigtes Personal darf nur Arbeiten an einem Flugzeugmuster bescheinigen, für das es eine gültige Musterberechtigung besitzt. Erfahrung an anderen Mustern verleiht keine Berechtigung.
Direkte Überwachung ↔ Gültigkeit der CRS: Eine CRS ist nur gültig, wenn das freigabeberechtigte Personal die Arbeiten persönlich durchgeführt oder direkt überwacht hat. Das Unterzeichnen einer CRS ohne dies zu erfüllen, ist ein Verstoß.
Fehlerzustand ↔ Freigabeentscheidung: Die Entscheidung, ein Flugzeug freizugeben, hängt davon ab, ob ein Fehler innerhalb der AMM-Grenzen liegt (dokumentieren und freigeben), außerhalb der Grenzen, aber im MEL liegt (mit „M"-Verfahren aufschieben), oder außerhalb der Grenzen und nicht im MEL liegt (vor der Freigabe beheben).
Organisationsgenehmigung ↔ Personalautorisierung: Ein freigabeberechtigtes Personal darf keine Rechte ausüben, ohne sowohl eine gültige Part-66-Lizenz als auch eine schriftliche Autorisierung von der Part-145-Organisation zu besitzen.

5. Typische Prüfungsschwerpunkte

Basierend auf den Quellenfragen konzentriert sich die Prüfung auf die folgenden Bereiche:

Rechte der Kategorie A: Verständnis der genauen Grenzen der Bescheinigung der Kategorie A, einschließlich dessen, was erlaubt ist (einfache Linienaufgaben) und was nicht (komplexe Aufgaben, Basiswartung, Aufgaben außerhalb der Musterberechtigung).
Direkte Überwachung: Die Definition und Bedeutung der direkten Überwachung für die Ausstellung einer CRS. Allgemeine Anwesenheit ist nicht ausreichend.
CRS-Anforderungen: Die Bedingungen für die Ausstellung einer CRS, einschließlich persönlicher Durchführung oder direkter Überwachung, geeigneter Lizenz und Musterberechtigung sowie Organisationsautorisierung.
Gültigkeit der Lizenz und Aktuelle Erfahrung: Die AML hat unbegrenzte Gültigkeit, aber der Inhaber muss die Anforderung an aktuelle Erfahrung von 6 Monaten in 2 Jahren erfüllen, um Rechte auszuüben.
Mindestalter: Das Mindestalter für eine AML beträgt 18 Jahre.
Fehlerbehandlung: Das korrekte Verfahren zur Behandlung von Fehlern, die während der Linienwartung festgestellt werden, einschließlich der Verwendung von AMM, MEL und Technischem Logbuch.
Drittland-Organisationen: Die Anforderung eines bilateralen Abkommens oder einer gleichwertigen Vereinbarung, damit eine Drittland-Organisation anerkannt wird.
Qualitätsaudits: Die Mindesthäufigkeit für interne Qualitätsaudits in einer Part-145-Organisation beträgt einmal alle 12 Monate.
Flugzeugwartungsprogramm: Der Zweck und die Grundlage des AMP.
Lufttüchtigkeitsbegrenzungen: Die ALS als primäre Referenz für Lebensdauergrenzen und verbindliche Inspektionen.
Organisationsautorisierung: Die Anforderung einer schriftlichen Autorisierung von der Part-145-Organisation zusätzlich zur Part-66-Lizenz.

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