Kapitel X

Modul 10: Luftfahrtgesetzgebung

SkyLicence-Studienleitfaden mit Diagrammen.

Lizenzierung und freigabeberechtigtes Personal Lizenzierung und freigabeberechtigtes Personal — EASA Part-66 LIZENZKATEGORIEN Kategorie A Einfache Linienwartung Einfache Fehlerbehebung CRS für eigene Arbeit / überwacht Kategorie B1 Linien- und Basiswartung Struktur, Triebwerk, mechanische & elektrische Systeme Kategorie B2 Linien- und Basiswartung Avionik & elektrische Systeme Kategorie B3 Nicht druckbelüftete Kolbenflugzeuge ≤ 2000 kg MTOM Kategorie C Basiswartungsfreigabe Gesamt-CRS für Luftfahrzeuge Unterkategorien (A1–A4) A1: Turbinenflugzeuge A2: Kolbenflugzeuge A3: Turbinenhubschrauber A4: Kolbenhubschrauber ANFORDERUNGEN Modulprüfungen Part-147 anerkannte Ausbildungsorganisation Grundwissensmodule Modul 10: Luftrecht Erfahrung Kategorie A: 1 Jahr Kategorie B1/B2: 2 Jahre Kategorie B3: 2 Jahre (oder 1 Jahr mit anerkanntem Kurs) Aktuelle Erfahrung 6 Monate Wartung in den vorangegangenen 2 Jahren Part-66.A.45 Anforderung Musterberechtigung Anerkannte Musterschulung + Prüfung Im Lizenznachweis eingetragen Organisationsgenehmigung Part-145 Unternehmens- genehmigung Legt genaue Aufgaben fest ROLLE DES FREIGABEBERECHTIGTEN PERSONALS Freigabebescheinigung für die Instandhaltung (CRS) Formelle Bestätigung, dass die Wartung ordnungsgemäß durchgeführt wurde — Part-145.A.50 CRS-Bedingungen • Genehmigte Wartungsdaten • Keine bekannten unsicheren Mängel • Korrekte Lizenzkategorie • Unternehmensgenehmigung • Vollständige Wartungsaufzeichnungen Überprüfungspflicht Kategorie A bescheinigt: • Persönlich durchgeführte Arbeiten • Arbeiten unter direkter Aufsicht (nach Abschluss verifiziert) Einschränkungen (Kat. A) ✗ Keine Basiswartung ✗ Keine komplexe Fehlerbehebung ✗ Keine Lufttüchtigkeitsprüfung ✗ Keine Freigabe ohne Verifizierung der Arbeit anderer Rechtsrahmen: Verordnung (EU) 2018/1139 → Durchführungsvorschriften → Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 Part-M (Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit) | Part-145 (Instandhaltungsbetriebe) | Part-66 (Freigabeberechtigtes Personal) | Part-147 (Ausbildungsbetriebe) qualifiziert qualifiziert qualifiziert ermöglicht ermöglicht EASA Part-66 Modul 10 — Luftrecht | Kategorien A, B1.1–B1.4, B2, B3 | Rechte und Einschränkungen des freigabeberechtigten Personals & Einschränkungen

Modul 10: Luftfahrtrecht

1. Überblick über Modul 10

Modul 10 des EASA Part-66-Grundlagenlehrplans vermittelt den regulatorischen Rahmen, in dem luftfahrttechnisches Freigabepersonal arbeitet. Dieses Modul ist von grundlegender Bedeutung, da es die rechtliche Grundlage für das gesamte Instandhaltungssystem, die Rechte und Einschränkungen der verschiedenen Lizenzkategorien sowie die Verantwortlichkeiten des Freigabepersonals definiert. Das Modul behandelt die Struktur des europäischen Luftfahrtregelwerks, die Rolle der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA), den Inhalt der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 (die Part-M, Part-145, Part-66 und Part-147 enthält) sowie die wichtigsten Betriebsvorschriften, die den Luftbetrieb und die Lufttüchtigkeit regeln.

Für einen Inhaber einer Lizenz der Kategorie A, der an Flugzeugen mit Kolbenmotor arbeitet, legt dieses Modul die Grenzen seiner Freigaberechte, die Bedingungen, unter denen er eine Freigabebescheinigung (Certificate of Release to Service – CRS) ausstellen darf, sowie die Verfahren fest, die bei Feststellung von Mängeln oder Situationen außerhalb seines autorisierten Aufgabenbereichs zu befolgen sind. Das für dieses Modul erforderliche Wissensniveau ist für Kategorie A in der Regel Stufe 2 (allgemeine Kenntnisse), was bedeutet, dass der Kandidat die Grundsätze verstehen und sie in Routinefällen anwenden können muss.

2. Der Regulatorische Rahmen

2.1 Das Europäische Luftfahrtsicherheitssystem

Das europäische Luftfahrtregelwerk basiert auf einer Hierarchie von Rechtsinstrumenten:

Basisverordnung (EU) 2018/1139: Dies ist die grundlegende Verordnung, die die EASA einrichtet und die wesentlichen Anforderungen an die Flugsicherheit in der Europäischen Union festlegt. Sie ersetzte die ursprüngliche Verordnung (EG) Nr. 216/2008.
Durchführungsverordnungen: Dies sind detaillierte Verordnungen, die von der Europäischen Kommission erlassen wurden und die technischen Anforderungen enthalten. Die für die Instandhaltung relevanteste ist die Verordnung (EU) Nr. 1321/2014, die Folgendes enthält:
Part-M: Anforderungen an die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen
Part-145: Anforderungen an Instandhaltungsbetriebe
Part-66: Anforderungen an Freigabepersonal
Part-147: Anforderungen an Ausbildungsbetriebe für Instandhaltung
Akzeptable Nachweisverfahren (AMC) und Leitlinien (GM): Diese werden von der EASA herausgegeben, um standardisierte Methoden zur Einhaltung der Durchführungsverordnungen bereitzustellen. Sie sind selbst nicht verpflichtend, bieten aber bei Befolgung eine Vermutung der Konformität.
Zulassungsspezifikationen (CS): Dies sind technische Standards, die für die Musterzulassung von Luftfahrzeugen und Produkten verwendet werden.

2.2 Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 – Wichtige Teile

Part-M regelt die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen. Sie gilt für alle Luftfahrzeuge, die im gewerblichen Luftverkehr (CAT) eingesetzt werden, sowie für Luftfahrzeuge über einer bestimmten Masse, die in der Allgemeinen Luftfahrt eingesetzt werden. Zu den wichtigsten Unterteilen gehören:

Unterteil A (M.A.101 – M.A.201): Allgemeine Bestimmungen und Anwendungsbereich
Unterteil B (M.A.301 – M.A.402): Anforderungen an die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit, einschließlich des Instandhaltungsprogramms (M.A.302)
Unterteil C (M.A.501 – M.A.505): Betriebe zur Verwaltung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (CAMO)
Unterteil D (M.A.601 – M.A.610): Instandhaltungsstandards
Unterteil E (M.A.701 – M.A.710): Instandhaltungsbetriebe (Part-M Unterteil F)
Unterteil F (M.A.801 – M.A.803): LufttüchtigkeitsprüfungPart-145 regelt Instandhaltungsbetriebe. Es verlangt, dass jede Organisation, die Instandhaltung an Luftfahrzeugen durchführt, die in CAT eingesetzt werden, oder an Luftfahrzeugen über einer bestimmten Masse, über eine Part-145-Genehmigung verfügen muss. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:
145.A.30: Personalanforderungen, einschließlich freigabeberechtigtem Personal
145.A.35: Qualifikation und Genehmigung des freigabeberechtigten Personals
145.A.40: Instandhaltungsdaten
145.A.45: Werkzeuge und Ausrüstung, einschließlich Kalibrierung
145.A.50: Freigabe der Instandhaltung (CRS)

Part-66 regelt die Lizenzierung des freigabeberechtigten Personals. Es definiert die Lizenzkategorien, die Rechte jeder Kategorie, die Anforderungen für den Erwerb der Lizenz (Prüfungen und Erfahrung) sowie die Bedingungen für die Aufrechterhaltung ihrer Gültigkeit.

Part-147 regelt Instandhaltungsausbildungsbetriebe, die zur Durchführung der Grundausbildung und der für die Part-66-Lizenz erforderlichen Prüfungen zugelassen sind.

2.3 Die Part-66-Lizenzkategorien

Die Part-66-Lizenz ist je nach Luftfahrzeugtyp und Art der Instandhaltungsaufgaben in Kategorien unterteilt:

Kategorie A: Beschränkt auf einfache Linieninstandhaltungsaufgaben und einfache Fehlerbehebung. Der Inhaber darf eine CRS für Aufgaben ausstellen, die er selbst durchgeführt oder verifiziert hat, innerhalb der Grenzen der in seiner Unternehmensgenehmigung eingetragenen Aufgaben.
Kategorie B1: Umfasst Linien- und Basisinstandhaltung an Flugzeugzelle, Triebwerk sowie mechanischen und elektrischen Systemen. Der B1-Inhaber darf CRS für diese Aufgaben ausstellen und auch Arbeiten anderer freigeben.
Kategorie B2: Umfasst Linien- und Basisinstandhaltung an Avionik- und elektrischen Systemen. Der B2-Inhaber hat ähnliche Rechte wie B1, jedoch beschränkt auf seinen Avionik-Bereich.
Kategorie B3: Speziell für nicht druckbelüftete Flugzeuge mit Kolbenmotor mit einer maximalen Startmasse (MTOM) von 2 000 kg oder weniger. Die B3-Lizenz umfasst das gesamte Luftfahrzeug.
Kategorie C: Umfasst die Freigabe der Basisinstandhaltung. Der C-Inhaber ist für die Gesamtfreigabe des Luftfahrzeugs nach der Basisinstandhaltung verantwortlich, führt die Aufgaben jedoch nicht persönlich durch.

Für Flugzeuge mit Kolbenmotor sind die relevanten Unterkategorien:

A1: Flugzeuge mit Turbinentriebwerken
A2: Flugzeuge mit Kolbenmotoren
A3: Hubschrauber mit Turbinentriebwerken
A4: Hubschrauber mit Kolbenmotoren

3. Rechte und Einschränkungen der Kategorie A

3.1 Umfang der Rechte

Gemäß Part-66.A.20(a)(1) berechtigt eine Lizenz der Kategorie A den Inhaber:

Eine CRS für geringfügige geplante Linieninstandhaltung und einfache Fehlerbehebung auszustellen.
Diese Aufgaben innerhalb der Grenzen der Aufgaben durchzuführen, die speziell in der von der Part-145-Organisation ausgestellten Genehmigung eingetragen sind.
Arbeiten freizugeben, die er persönlich durchgeführt hat, oder Arbeiten, die von anderen unter seiner direkten und ständigen Aufsicht durchgeführt wurden, sofern er die Arbeiten verifiziert hat.

Die wichtigsten Einschränkungen sind:

Keine Basisinstandhaltung: Kategorie A berechtigt nicht zur Freigabe von Basisinstandhaltungsaufgaben.
Keine komplexe Fehlerbehebung: Die Fehlerbehebung muss einfach und im Rahmen der Lizenz liegen.
Keine Lufttüchtigkeitsprüfung: Personal der Kategorie A darf keine Lufttüchtigkeitsprüfungen durchführen oder freigeben. Hierfür ist mindestens eine Lizenz der Kategorie B1 oder B2 erforderlich (Part-M.A.710).
Keine Freigabe von Arbeiten anderer ohne Verifizierung: Das freigabeberechtigte Personal muss die volle Verantwortung für die Arbeiten übernehmen, was voraussetzt, dass es diese entweder selbst durchgeführt oder direkt beaufsichtigt und verifiziert hat.#### 3.2 Die Rolle der Genehmigung der Part-145-Organisation

Die Part-145-Organisation muss jedem freigabeberechtigten Personal eine Unternehmensgenehmigung ausstellen, in der die genauen Aufgaben festgelegt sind, die es freigeben darf. Diese Genehmigung basiert auf der Lizenzkategorie und den Musterberechtigungen der Person und muss gemäß Part-145.A.35 erfolgen. Die Organisation darf keine Rechte gewähren, die über die durch die Lizenzkategorie erlaubten hinausgehen.

3.3 Musterberechtigungen und Eintragungen

Um Freigaberechte für einen bestimmten Luftfahrzeugmuster auszuüben, muss der Inhaber der Kategorie A über die entsprechende Musterberechtigung verfügen, die in seiner Lizenz eingetragen ist. Diese wird durch den Abschluss eines genehmigten Musterlehrgangs (in der Regel bei einer Part-147-Organisation) und das Bestehen der Prüfung erworben. Die Musterberechtigung ist unbefristet gültig, aber zur Ausübung der Rechte muss der Inhaber die Erfahrungsanforderung erfüllen: mindestens 6 Monate einschlägige Wartungserfahrung in den vorangegangenen 2 Jahren (Part-66.A.45). Wird diese Anforderung nicht erfüllt, muss der Inhaber möglicherweise eine Auffrischungsschulung oder Prüfung absolvieren.

4. Freigabe von Wartung – Die CRS

4.1 Der Zweck der CRS

Die Freigabebescheinigung (Certificate of Release to Service, CRS) ist das formelle Dokument, mit dem das freigabeberechtigte Personal bestätigt, dass die Wartung ordnungsgemäß durchgeführt wurde und das Luftfahrzeug für den Betrieb sicher ist. Gemäß Part-145.A.50 darf ein Luftfahrzeug nach Wartungsarbeiten nur dann wieder in Betrieb genommen werden, wenn eine CRS ausgestellt wurde.

4.2 Bedingungen für die Ausstellung einer CRS

Das freigabeberechtigte Personal darf eine CRS nur ausstellen, wenn:

63.Alle erforderlichen Wartungsarbeiten gemäß den genehmigten Wartungsdaten (z. B. AMM, SRM, CMM) durchgeführt wurden.
64.Keine bekannten Mängel vorliegen, die das Luftfahrzeug unsicher machen würden, es sei denn, solche Mängel werden gemäß genehmigten Verfahren (z. B. MEL oder CDL) aufgeschoben.
65.Das freigabeberechtigte Personal über die entsprechende Lizenzkategorie und Musterberechtigung für die durchgeführten Arbeiten verfügt.
66.Das freigabeberechtigte Personal von der Part-145-Organisation zur Freigabe der spezifischen Aufgabe autorisiert wurde.
67.Die Wartungsaufzeichnungen vollständig und korrekt sind.

4.3 Überprüfung von Arbeiten, die von anderen durchgeführt wurden

Ein freigabeberechtigtes Personal der Kategorie A darf Arbeiten freigeben, die von einem nicht freigabeberechtigten Mechaniker durchgeführt wurden, sofern:

Die Arbeiten unter der direkten und ständigen Aufsicht des freigabeberechtigten Personals durchgeführt wurden.
Das freigabeberechtigte Personal überprüft hat, dass die Arbeiten korrekt und gemäß den genehmigten Daten abgeschlossen wurden.
Das freigabeberechtigte Personal die volle Verantwortung für die Lufttüchtigkeit des Luftfahrzeugs übernimmt.

Das freigabeberechtigte Personal muss über das erforderliche Wissen und den Zugang verfügen, um die Arbeiten zu überprüfen. Dies bedeutet, dass es während der Arbeiten physisch anwesend sein oder die Möglichkeit haben muss, die abgeschlossenen Arbeiten gründlich zu inspizieren.

5. Mängelmanagement und Aufschub

5.1 Die Mindestausrüstungsliste (MEL)

Die Mindestausrüstungsliste (Minimum Equipment List, MEL) ist ein von der zuständigen Behörde genehmigtes Dokument, das die Ausrüstung auflistet, die für einen begrenzten Zeitraum außer Betrieb sein darf, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind (z. B. betriebliche Einschränkungen, zusätzliche Inspektionen oder Kennzeichnungen). Die MEL wird aus der vom Musterberechtigungsinhaber herausgegebenen Master-Mindestausrüstungsliste (MMEL) abgeleitet.

Grundprinzipien:- Wenn ein Defekt im MEL aufgeführt ist und die Freigabebedingungen erfüllt sind, darf das Luftfahrzeug mit dem nicht funktionsfähigen Bauteil freigegeben werden.

Wenn ein Defekt nicht im MEL aufgeführt ist, kann er nicht über das MEL aufgeschoben werden. Der Defekt muss vor der Freigabe behoben werden, oder das Luftfahrzeug muss am Boden bleiben.
Ein Aufschub nicht aufgeführter Defekte ist möglicherweise nur über ein genehmigtes Betreiberverfahren möglich (z. B. eine spezifische Ausnahmegenehmigung oder eine Configuration Deviation List (CDL) für fehlende nicht wesentliche Teile).

5.2 Maßnahmen bei Feststellung eines Defekts

Wenn ein freigabeberechtigtes Personal während einer Linienwartungsaufgabe einen Defekt entdeckt:

82.Defekt bewerten: Feststellen, ob er im Rahmen der Aufgabenfreigabe und der genehmigten Wartungsdaten liegt.
83.Wenn der Defekt nicht durch die Aufgabenfreigabe abgedeckt ist: Aufgabe stoppen und den Defekt der Organisation melden. Die Organisation bestimmt die geeignete Maßnahme, die die Einbeziehung eines anderen freigabeberechtigten Personals mit höheren Befugnissen oder zusätzliche Verfahren umfassen kann.
84.Wenn der Defekt nicht durch genehmigte Wartungsdaten abgedeckt ist: Der Defekt kann eine größere Reparatur oder Änderung darstellen, die eine Genehmigung einer Entwurfsorganisation (Part-21.A.433) oder der zuständigen Behörde erfordert. Das freigabeberechtigte Personal darf nicht versuchen, ihn ohne genehmigte Daten zu reparieren.
85.Wenn der Defekt vor dem Abflug nicht behoben werden kann: Das Luftfahrzeug darf nicht freigegeben werden, es sei denn, der Defekt kann über das MEL oder ein anderes genehmigtes Verfahren aufgeschoben werden.

5.3 Strukturschäden

Strukturschäden, die nicht durch die genehmigten Wartungsdaten (z. B. SRM oder AMM) abgedeckt sind, gelten als größere Reparatur. Größere Reparaturen erfordern:

Genehmigung durch eine Entwurfsorganisation (Part-21.A.433) oder die zuständige Behörde.
Eine detaillierte Inspektion und Bewertung durch entsprechend qualifiziertes Personal.
Eine CRS, ausgestellt von freigabeberechtigtem Personal mit den entsprechenden Befugnissen (typischerweise B1 oder C für Basiswartung).

Ein freigabeberechtigtes Personal der Kategorie A hat nicht die Befugnis, solche Reparaturen zu genehmigen. Die richtige Maßnahme ist, die Aufgabe zu stoppen, den Schaden zu melden und die Verfahren der Organisation zur Einholung genehmigter Reparaturdaten zu befolgen.

6. Kontrolle von Werkzeugen und Geräten

6.1 Kalibrierungsanforderungen

Gemäß Part-145.A.45 müssen alle bei der Wartung verwendeten Werkzeuge und Geräte:

Kontrolliert und in festgelegten Intervallen kalibriert sein.
Rückverfolgbar auf einen anerkannten Standard sein.
Gelagert und gehandhabt werden, um ihre Genauigkeit zu erhalten.

6.2 Abgelaufene Kalibrierung

Wenn ein Werkzeug einen Kalibrierungsaufkleber hat, der zeigt, dass das Kalibrierungsfälligkeitsdatum überschritten ist:

Das Werkzeug muss sofort außer Betrieb genommen werden.
Das Werkzeug muss vor weiterer Verwendung neu kalibriert werden.
Die Verwendung eines Werkzeugs mit abgelaufener Kalibrierung ist ein Verstoß gegen die genehmigten Wartungsdaten und die Verfahren der Organisation.

6.3 Einheitenumrechnung

Genehmigte Wartungsdaten können Drehmomentwerte entweder in SI-Einheiten (Newtonmeter, Nm) oder in imperialen Einheiten (Foot-Pounds, ft-lb) angeben. Das freigabeberechtigte Personal darf ein in beiden Einheiten kalibriertes Werkzeug verwenden, sofern die Umrechnung genau und das Ergebnis äquivalent ist.

Der Standardumrechnungsfaktor ist:

1 ft-lb = 1,3558 Nm

Bei der Aufzeichnung des angewandten Drehmoments sollte das freigabeberechtigte Personal den Wert in der Einheit des verwendeten Werkzeugs aufzeichnen und sicherstellen, dass der Wartungsnachweis das tatsächlich angewandte Drehmoment widerspiegelt und rückverfolgbar ist.

7. Das Wartungsprogramm#### 7.1 Verantwortung für das Instandhaltungsprogramm

Gemäß Part-M.A.302 ist der Betreiber oder die Continuing Airworthiness Management Organisation (CAMO) dafür verantwortlich, dass ein Instandhaltungsprogramm entwickelt und von der zuständigen Behörde genehmigt wird. Das Instandhaltungsprogramm muss:

Auf den Instandhaltungsplanungsdaten des Herstellers (MPD) oder dem Bericht des Maintenance Review Board (MRB) basieren.
Alle Aufgaben enthalten, die erforderlich sind, um das Luftfahrzeug in einem lufttüchtigen Zustand zu halten.
Regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.
Von der zuständigen Behörde genehmigt werden.

Die CAMO ist für die Verwaltung der fortlaufenden Lufttüchtigkeit des Luftfahrzeugs verantwortlich, einschließlich des Instandhaltungsprogramms, sowie dafür, dass alle Instandhaltungsmaßnahmen gemäß dem Programm durchgeführt werden.

7.2 Geplante Inspektionen

Geplante Inspektionen, wie die „100-Stunden-Inspektion“, sind im genehmigten Instandhaltungsprogramm festgelegt. Das freigabeberechtigte Personal darf die CRS nach einer solchen Inspektion unterzeichnen, wenn:

Die Inspektion eine Linieninstandhaltungsaufgabe ist (z. B. ein geplanter Check).
Die Aufgabe im Rahmen der Berechtigungen der Kategorie A liegt.
Die Organisation das freigabeberechtigte Personal für die spezifische Aufgabe autorisiert hat.

Wenn die Inspektion komplexe Aufgaben umfasst, die außerhalb des Umfangs der Kategorie A liegen, müssen diese Aufgaben von freigabeberechtigtem Personal einer höheren Kategorie (z. B. B1) freigegeben werden.

8. Gültigkeit der Lizenz und Aktuelle Erfahrung

8.1 Gültigkeitsdauer

Gemäß Part-66.A.10 wird die Part-66-Lizenz für Luftfahrzeuginstandhaltung ohne zeitliche Begrenzung ausgestellt. Sie bleibt unbegrenzt gültig, es sei denn, sie wird von der zuständigen Behörde entzogen oder ausgesetzt.

8.2 Bedingungen für die Ausübung von Berechtigungen

Obwohl die Lizenz selbst nicht abläuft, muss der Inhaber bestimmte Bedingungen erfüllen, um Freigabeberechtigungen auszuüben:

Aktuelle Erfahrung: Mindestens 6 Monate relevante Instandhaltungserfahrung in den vorangegangenen 2 Jahren (Part-66.A.45).
Musterberechtigungen: Die entsprechenden Musterberechtigungen müssen in der Lizenz eingetragen sein.
Unternehmensautorisierung: Die Part-145-Organisation muss eine gültige Autorisierung ausgestellt haben.

Wenn die Anforderung an die aktuelle Erfahrung nicht erfüllt ist, muss der Inhaber möglicherweise eine Auffrischungsschulung oder Prüfung absolvieren, bevor er Berechtigungen ausübt.

8.3 Mindestalter

Gemäß Part-66.A.30(a) muss der Bewerber für eine AML mindestens 18 Jahre alt sein. Dies ist eine grundlegende Zulassungsvoraussetzung für alle Lizenzkategorien, einschließlich Kategorie A.

9. Lufttüchtigkeitsprüfung

9.1 Der Prozess der Lufttüchtigkeitsprüfung

Die Lufttüchtigkeitsprüfung ist eine umfassende Inspektion des Lufttüchtigkeitsstatus des Luftfahrzeugs, einschließlich:

Überprüfung der Dokumentation und Aufzeichnungen des Luftfahrzeugs.
Physische Inspektion des Luftfahrzeugs.
Verifizierung, dass alle Instandhaltungsmaßnahmen gemäß dem genehmigten Instandhaltungsprogramm durchgeführt wurden.
Verifizierung, dass alle Luftsicherheitsanweisungen (ADs) erfüllt wurden.

Die Lufttüchtigkeitsprüfung wird von einem Lufttüchtigkeitsprüfer durchgeführt, der mindestens eine Lizenz der Kategorie B1 oder B2 (oder gleichwertig) besitzen und über die entsprechenden Musterberechtigungen verfügen muss.

9.2 Einschränkungen der Kategorie AEin **Inhaber einer Lizenz der Kategorie A** darf keine Lufttüchtigkeitsprüfung durchführen oder bescheinigen. Dies ist keine einfache Linienwartungsaufgabe und liegt außerhalb des Umfangs der Berechtigungen der Kategorie A. Die Lufttüchtigkeitsprüfung erfordert ein umfassendes Verständnis des fortlaufenden Lufttüchtigkeitsstatus des Luftfahrzeugs, das über den Umfang der Ausbildung und Erfahrung der Kategorie A hinausgeht.

10. Wichtige Vorschriften und Referenzen

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten regulatorischen Referenzen für freigabeberechtigtes Personal der Kategorie A zusammen:

VorschriftInhaltRelevanz für Kategorie A
Part-66.A.5Mindestalteranforderung18 Jahre
Part-66.A.10Gültigkeit der LizenzOhne zeitliche Begrenzung ausgestellt
Part-66.A.20LizenzberechtigungenDefiniert den Umfang der Kategorie A
Part-66.A.30Anforderungen an den LizenzantragPrüfungen und Erfahrung
Part-66.A.45Aktuelle Erfahrung6 Monate in den vorangegangenen 2 Jahren
Part-145.A.35Freigabeberechtigung des PersonalsUnternehmensgenehmigung erforderlich
Part-145.A.45Werkzeuge und AusrüstungKalibrierungsanforderungen
Part-145.A.50Freigabe von WartungsarbeitenCRS-Anforderungen
Part-M.A.302WartungsprogrammVerantwortung des Betreibers/CAMO
Part-M.A.710LufttüchtigkeitsprüfungErfordert B1/B2 oder höher

11. Häufige Beziehungen zwischen Konzepten

Lizenzkategorie ↔ Aufgabenumfang: Die Lizenzkategorie bestimmt den maximalen Umfang der Aufgaben, die freigegeben werden können. Eine Lizenz der Kategorie A ist auf einfache Linienwartung beschränkt; jede Aufgabe außerhalb dieses Umfangs erfordert eine höhere Kategorie.
Musterberechtigung ↔ Luftfahrzeugmuster: Die Eintragung der Musterberechtigung in der Lizenz ist erforderlich, um Berechtigungen für ein bestimmtes Luftfahrzeugmuster auszuüben. Ohne die Musterberechtigung ist die Lizenz gültig, aber die Berechtigungen können nicht ausgeübt werden.
Unternehmensgenehmigung ↔ Lizenzberechtigungen: Die Genehmigung der Part-145-Organisation kann keine Berechtigungen gewähren, die über die durch die Lizenzkategorie erlaubten hinausgehen. Die Genehmigung definiert die spezifischen Aufgaben innerhalb des Lizenzumfangs.
CRS ↔ Lufttüchtigkeit: Die CRS ist die formelle Erklärung, dass das Luftfahrzeug nach der Wartung lufttüchtig ist. Die Ausstellung einer CRS ohne ordnungsgemäße Überprüfung ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die Vorschriften.
MEL ↔ Betriebsfreigabe: Das MEL erlaubt den Betrieb mit nicht funktionsfähiger Ausrüstung nur, wenn die spezifischen Bedingungen erfüllt sind. Nicht aufgeführte Mängel können nicht über das MEL aufgeschoben werden.
Kalibrierung ↔ Werkzeuggenauigkeit: Die Kalibrierung stellt sicher, dass Werkzeuge genaue Messungen liefern. Die Verwendung eines nicht kalibrierten Werkzeugs beeinträchtigt die Qualität der Wartung und verstößt gegen die Part-145-Anforderungen.

12. Typische Prüfungsschwerpunkte

Bei der Vorbereitung auf die Modul-10-Prüfung sollten Sie besonders auf die folgenden Bereiche achten:

153.Berechtigungen und Einschränkungen der Kategorie A: Verstehen Sie genau, was ein Inhaber einer Lizenz der Kategorie A freigeben darf und was nicht. Dies ist der am häufigsten geprüfte Bereich.
154.Der CRS-Prozess: Kennen Sie die Bedingungen für die Ausstellung einer CRS, einschließlich der Anforderung der persönlichen Durchführung oder direkten Überwachung und Überprüfung.
155.Mängelmanagement: Verstehen Sie den MEL-Prozess und die erforderlichen Maßnahmen, wenn ein Mangel festgestellt wird, der nicht durch das MEL oder die Aufgabenfreigabe abgedeckt ist.
156.Werkzeugkontrolle: Kennen Sie die Kalibrierungsanforderungen und die korrekte Vorgehensweise, wenn die Kalibrierung eines Werkzeugs abgelaufen ist.
157.Gültigkeit der Lizenz: Verstehen Sie, dass die Lizenz lebenslang gültig ist, aber die Berechtigungen von der aktuellen Erfahrung und den Musterberechtigungen abhängen.6. Mindestalter: Denken Sie daran, dass das Mindestalter für eine AML 18 Jahre beträgt.
158.Lufttüchtigkeitsprüfung: Wissen Sie, dass diese außerhalb des Geltungsbereichs der Rechte der Kategorie A liegt.
159.Verantwortung für das Wartungsprogramm: Verstehen Sie, dass der Betreiber oder die CAMO für das Wartungsprogramm verantwortlich ist, nicht das freigabeberechtigte Personal.
160.Einheitenumrechnung: Seien Sie in der Lage, zwischen ft-lb und Nm umzurechnen (1 ft-lb = 1,3558 Nm).
161.Rechtshierarchie: Verstehen Sie die Beziehung zwischen der Grundverordnung, den Durchführungsverordnungen (Part-M, Part-145, Part-66, Part-147) und AMC/GM.

13. Zusammenfassung

Modul 10 bildet die rechtliche Grundlage für die Arbeit des freigabeberechtigten Personals. Für einen Inhaber einer Lizenz der Kategorie A an Flugzeugen mit Kolbenmotor sind die wichtigsten Kernpunkte:

Die Lizenz berechtigt nur zu einfacher Linienwartung und einfacher Fehlerbehebung.
Das freigabeberechtigte Personal muss über die entsprechende Musterberechtigung und Betriebsfreigabe verfügen.
Die CRS darf erst nach Überprüfung ausgestellt werden, dass die Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
Fehler, die außerhalb des autorisierten Umfangs liegen, müssen gemeldet und von entsprechend qualifiziertem Personal behandelt werden.
Werkzeuge müssen kalibriert und korrekt verwendet werden.
Die Lizenz gilt lebenslang, aber für die Ausübung der Rechte ist aktuelle Erfahrung erforderlich.

Durch das Verständnis dieser Grundsätze kann das freigabeberechtigte Personal sicher, legal und effektiv im europäischen Luftfahrtregelwerk arbeiten.

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